Gut jeder achte Riester-Rentner erhält mehr als 250 Euro monatlich

Die erstmals vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Auszahlungsstatistik zur Riester-Rente – eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge – zeigt, wie hoch die Renten und Leistungen waren, die die über eine Million Leistungsempfänger im Jahr 2022 erhielten.

29.4.2024 (verpd) Ende 2022 befanden sich mehr als eine Million Riester-Verträge in der Auszahlungsphase. Laut der kürzlich vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten „Riester-Auszahlungsstatistik“ lag die monatliche Rentenhöhe im Schnitt bei knapp 132 Euro. Ohne die Abfindungen für Kleinrenten und die Renten mit Teilkapitalauszahlungen sind es knapp 82 Euro. Bei Männern war der Betrag im Schnitt höher als bei Frauen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erstmals eine Datensammlung zu den geförderten Altersvorsorgeverträgen wie den Riester-Rentenverträgen in der Leistungsphase veröffentlicht. Die „Riester-Auszahlungsstatistik“ wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt und soll den Angaben zufolge künftig im Jahresturnus erscheinen.

Nach BMF-Angaben stehen im Fokus der Auswertung Personen mit mindestens einem in der Auszahlungsphase befindlichen, geförderten Riester-Vertrag. Das Ministerium weist auf Folgendes hin: „Aufgrund von Besonderheiten (auch hinsichtlich der Besteuerung) werden Personen beziehungsweise Verträge mit Auszahlungen aus einem geförderten Wohn-Riester-Vertrag nur nachrichtlich ausgewiesen.“

Fünf Auszahlungsformen

Die Statistik „basiert auf den Prozessdaten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihr im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens (RBM-Verfahren) übermittelt werden. […] Als Auswertungsstichtag wurde der 15. Mai eines Jahres festgelegt, da anzunehmen ist, dass bis dahin nahezu alle Meldungen für die zugeflossene Leistung aus geförderten Riester-Verträgen des Vorjahres bei der ZfA vorliegen“, erläutert das BMF.

Schwerpunktmäßig werde in der Statistik das Leistungsjahr 2022 betrachtet, da die Ergebnisse hierfür nahezu vollständig seien. Ausgewertet werden in der Auszahlungsstatistik die Fallzahlen, das jährliche Auszahlungsvolumen und die durchschnittlichen jährlichen Auszahlungsbeträge (arithmetisches Mittel und Median), differenziert nach verschiedenen Merkmalen.

Es wird nach fünf Formen der Auszahlung unterschieden. Diese sind

  • laufende Alters- oder Erwerbsminderungsrenten,
  • laufende Alters- oder Erwerbsminderungsrenten mit einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent,
  • einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente (§ 93 EStG (Einkommensteuergesetz)),
  • laufende Leistung an den Hinterbliebenen,
  • sonstige Zahlungsformen (zum Beispiel nach Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar an die Leistungsempfänger ausgezahlte Zulagen).

Abfindung bei Kleinbetragsrenten

Laut § 93 EStG ist eine Kleinbetragsrente „eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt“.

Bei einer solchen Kleinbetragsrente, die als Abfindung also einmalige Gesamtsumme ausbezahlt werden kann, muss die staatliche Förderung nicht vom Riester-Sparer zurückgezahlt werden.

2022 traf diese Regelung zu, wenn der monatliche Rentenbetrag der Riesterrente bis maximal 32,90 Euro in West und 31,50 Euro in Ostdeutschland gelegen hat. Für 2024 gilt ein Grenzwert von 35,35 Euro (West) oder 34,65 Euro (Ost) monatlicher Riester-Rente, damit eine Abfindung ohne Rückzahlung der Förderungen ausbezahlt werden kann.

2022: Über eine Million Riester-Versicherte in der Auszahlungsphase

Ende 2022 waren den BMF-Daten zufolge 1.015.209 Personen mit mindestens einem Riester-Vertrag in der Auszahlungsphase. An diese wurden 1.605,2 Millionen Euro ausgezahlt. Annähernd jeder 20. von ihnen (in konkreten Zahlen: 50.742 Menschen) wird in der Kategorie „Mehrfachrentenbezug“ geführt.

An diese Gruppe flossen mit 145 Millionen Euro rund neun Prozent des Auszahlungsvolumens. An die rund 964.500 Personen aus dem Segment „Einfachrentenbezug“ wurden 1.460,1 Millionen Euro ausgezahlt. Die meisten von ihnen (gut 795.000) erhielten eine laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung, deren Volumen insgesamt 780 Millionen Euro betrug.

Mehr als 50.000 Empfänger mit Teilkapitalauszahlung

313,5 Millionen Euro gingen an die etwa 57.200 Riester-Rentner aus der Kategorie „laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung inklusive einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent“. Weitere 345,8 Millionen Euro flossen als einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente.

Die noch verbleibenden rund 20 Millionen Euro wurden an etwa 27.500 Personen als laufende Leistung an Hinterbliebene oder als „sonstige Zahlungsform“ ausgezahlt.

Zum Thema Eigenheimrente teilte das Ministerium mit: „Aufgrund von Besonderheiten (auch hinsichtlich der Besteuerung) werden Personen beziehungsweise Verträge mit Auszahlungen aus einem geförderten Wohn-Riester-Vertrag nur nachrichtlich ausgewiesen.“

Im Schnitt knapp 132 Euro Riester-Rente

Über alle vorgenannten Auszahlungsformen hinweg wird ein Gesamtleistungsbetrag von im Schnitt (arithmetisches Mittel) 1.581,12 Euro ausgewiesen. Das entspricht einer monatlichen Rente von 131,76 Euro.

Darin eingerechnet sind auch die einmaligen Abfindungen einer Kleinbetragsrente von im Schnitt 4.090,83 Euro sowie die laufenden Leistungen inklusiver der einmaligen Teilkapitalauszahlung in Höhe von durchschnittlich 5.477,01 Euro, jeweils für das Berichtsjahr.

Laufende Rentenzahlungen liegen im Mittel bei 81,75 Euro

Betrachtet man nur die Gruppe der Riester-Rentner mit einer laufenden Alters- oder Erwerbsminderungsleistung (Einfachrentenbezug), so hat das Ministerium einen durchschnittlichen Betrag von 980,98 Euro errechnet. Das bedeutet eine Monatsrente von 81,75 Euro.

Bei den 375.770 Männern (47,3 Prozent Anteil) in dieser Gruppe lag der Gesamtleistungsbetrag 2022 bei im Schnitt 1.109,31 Euro, was einer monatlichen Riester-Rente von 92,44 Euro entspricht. Die 419.380 Frauen bekamen im Berichtsjahr durchschnittlich 865,99 Euro ausgezahlt. Daraus ergibt sich eine monatliche Zahlung in Höhe von 72,17 Euro.

An die Personen mit Mehrfachrentenbezug wurden durchschnittlich 2.858,34 Euro ausbezahlt (monatlich 238,20 Euro). Bei den Männern waren es im Jahr (Monat) 3.192,36 (266,03) Euro, bei den Frauen 2.530,41 (210,87) Euro.

13 Prozent mit einer Riester-Rente ab 250 Euro im Monat

Wie aus den BMF-Daten weiter hervorgeht, lag – über alle Personen mit einer Auszahlung hinweg – der jährliche Gesamtleistungsbetrag bei 29,7 Prozent unter 500 Euro (monatlich weniger als 41,67 Euro).

Bei 28 Prozent waren es 500 bis unter 1.000 Euro im Jahr (höchstens 83,32 Euro im Monat), bei einem weiteren Siebtel 1.000 bis unter 1.500 Euro im Jahr (weniger als 125 Euro pro Monat).

Knapp jeder Dreizehnte erhielt zwischen 250 und unter 500 Euro im Monat, jeder 18. Riester-Rentner 500 Euro oder mehr Monatsrente. Konkret erhielten 13,1 Prozent der Riester-Rentenbezieher eine monatliche Riester-Rente ab 250 Euro beziehungsweise eine Gesamtzahlung von ab 3.000 Euro im Jahr.

Rund ein Drittel der laufenden Einmalrenten über 1.000 Euro

Die Statistik zeigt auch die Anteile, wenn man nur die Riester-Rentner mit einer laufenden Alters- oder Erwerbsminderungsleistung im Einfachrentenbezug betrachtet. Auf die beiden Auszahlungsklassen „unter 500 Euro“ und „500 bis unter 1.000 Euro“ entfällt hier jeweils ein knappes Drittel der Riester-Rentenbezieher. Hinzu kommt ein weiteres Sechstel in der Klasse „1.000 bis 1.500 Euro“.

In der Klasse „2.000 bis unter 2.500 Euro“ (höchstens 208,32 Euro Monatsrente) findet sich noch knapp jeder Zwölfte wieder, in der Klasse „2.500 bis unter 3.000 Euro“ (weniger als 250 Euro im Monat) jeder Siebzigste.

In den fünf Klassen im 500 Euro Schritt zwischen 3.000 Euro und unter 5.000 Euro Jahresrente erhalten zwischen ein bis zwei Prozent der Riester-Rentenbezieher entsprechende Rentenhöhen. In allen weiteren Auszahlungsklassen beträgt der Anteil jeweils unter ein Prozent.

Welche Besonderheiten bei der Interpretation der Daten …

Das BMF weist auf viele Besonderheiten der Auszahlungsstatistik hin, die bei der Interpretation zu beachten seien. „So erhalten Empfänger mit den Auszahlungsformen ‚Einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente‘ und ‚laufende Alters- und Erwerbsminderungsrenten mit einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent‘“ zum Teil sehr hohe Leistungsbeträge, die nur im ersten Leistungsjahr auftreten.

Im Folgejahr werden die (früheren) Empfänger einer einmaligen Abfindung einer Kleinbetragsrente in der Regel dann nicht mehr als Bestandsfall erfasst sein. Auch die Leistungshöhe einer laufenden Alters- und Erwerbsminderungsrente ist bei den Fällen niedriger, die zu Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Teilkapitalauszahlung gewählt haben.“

… berücksichtig werden sollten

Das BMF weist ferner darauf hin, dass aktuelle Bestandsfälle kaum lange Ansparphasen aufweisen könnten, da die Förderung der Riester-Rente erst 2002 begonnen habe. Deshalb erwartet das Ministerium, „dass sich die Auszahlungsbeträge bei zukünftigen Auswertungen erhöhen werden, wenn vermehrt Leistungsempfänger mit längeren Riester-Ansparphasen in die Auszahlung gelangen.

„Zusätzlich erfolgt eine Auswertung für die Leistungsjahre 2021 und 2020 sowie eine separate Darstellung von Verträgen, die im jeweiligen Vorjahr noch nicht in der Auszahlungsphase waren, als sogenannte Neufälle der Jahre 2022 und 2021. Die statistische Erfassung beginnt ab dem Leistungsjahr 2020“, so das Ministerium weiter.

Die Riester-Rente

Seit dem 1. Januar 2002 gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente, die mit Geldzulagen und/oder Steuervorteilen vom Staat bezuschusst wird. Einen Anspruch auf eine staatliche Förderung im Rahmen eines Riester-Vertrages hat jeder, der unmittelbar förderberechtigt ist, wie gesetzlich rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte, sowie deren Ehepartner.

Der Mindesteigenbetrag je Riester-Sparer beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr. Die volle staatliche Förderung pro Jahr, also die maximale Grundzulage von 175 Euro und die volle Kinderzulage gibt es je Kalenderjahr jedoch nur, wenn der Riester-Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt.

Die Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, sind es jährlich bis zu 300 Euro – gibt es für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommen. Jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt und jünger als 25 Jahre ist, erhält zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Maximal 2.100 Euro der eingezahlten Prämien inklusive der Zulagen sind jährlich steuerlich absetzbar. Auf Wunsch informiert ein Versicherungsvermittler über die Riester-Rente und über weitere Altersvorsorgelösungen, um die Einkommenslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem gewünschten Alterseinkommen unter Berücksichtigung der Inflation abzusichern. Detaillierte Informationen zur Altersvorsorge mittels eines Riester-Vertrages gibt es beim Versicherungsvermittler.